
Angehörige der beim Amoklauf in Winnenden getöteten Schülern haben heute (21. Juli 2010) Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt.
Ziel der Beschwerde sei ein Verbot tötlicher Schusswaffen. Bild meldet allerdings darüber hinaus, dass ein Verbot von gefechtsähnliche Schießübungen, bei denen das gezielte Schießen aus der Bewegung trainiert werde, ebenfalls Teil der Verfassungsbeschwerde sei.
Was das für Paintball in Deutschland bedeuten könnte, ist momentan noch nicht abzuschätzen.
Ca. 2% der Verfassungbeschwerden wird statt gegeben. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Hintergrund :: http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Quellen ::
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE66K0IL20100721
http://www.bild.de/BILD/news/2010/07/21/amoklauf-von-winnenden-eltern-von-opfern/klagen-gegen-waffengesetz.html














